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Abrechnung nach GOÄ

Was Ihre Behandlung kostet – und wer sie trägt

Herz & Darm ist eine reine Privatpraxis. Damit Sie vor dem ersten Termin wissen, woran Sie sind, erklären wir hier offen, wie die Abrechnung läuft.

Eine Privatpraxis ohne Kassensitz

Herz & Darm ist eine reine Privatpraxis und hat keinen Kassensitz bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Deshalb können wir unsere ärztlichen Leistungen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen; diese übernehmen auch keinen Anteil an den Kosten.

Die Abrechnung erfolgt immer über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Was eine Behandlung kostet, hängt davon ab, welche Leistungen im Einzelfall tatsächlich erbracht wurden und wie aufwendig die Behandlung war.

Zwei Wege

Was das für Sie bedeutet

Behandelt werden bei uns beide Gruppen gleich – der Unterschied liegt allein darin, wer am Ende die Rechnung übernimmt.

Privat versichert oder beihilfeberechtigt

Ihre Leistungen werden individuell und indikationsbezogen nach der GOÄ abgerechnet. Die Rechnung reichen Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfe ein.

Wie viel davon erstattet wird, richtet sich nach Ihrer Versicherungsart und Ihrem Tarif.

  • Abrechnung nach GOÄ, auf Ihren Fall bezogen
  • Rechnung geht direkt an Sie
  • Erstattung je nach Tarif durch PKV und Beihilfe

Gesetzlich versichert

Sie sind uns genauso herzlich willkommen und erhalten von uns exakt dieselben Leistungen wie alle anderen Patientinnen und Patienten.

Da wir rein privatärztlich tätig sind, sind gesetzlich Versicherte bei uns immer Selbstzahler. Eine Beteiligung der Krankenkasse gibt es nicht.

  • Gleiche Leistungen, gleiche Termine
  • Abrechnung ebenfalls nach GOÄ
  • Die Kosten tragen Sie selbst

Ablauf

Von der Behandlung zur Rechnung

Damit nichts überraschend kommt: So läuft es bei uns ab. Wenn Sie vorab wissen möchten, was auf Sie zukommt, sprechen Sie uns einfach an – wir gehen die geplanten Leistungen vor der Behandlung mit Ihnen durch. Wie das bei einer umfangreicheren Untersuchung aussieht, zeigt das Beispiel Gesundheits-Check-up in Hamburg.

Frage zur Abrechnung stellen

  1. Wir besprechen, was nötig ist

    Im Gespräch klären wir, welche Untersuchungen sinnvoll sind – und was sie umfassen.

  2. Behandlung und Diagnostik

    Erbracht und dokumentiert wird, was im Einzelfall medizinisch erforderlich ist.

  3. Rechnung nach GOÄ

    Sie erhalten eine Rechnung, in der jede Leistung einzeln aufgeführt und der GOÄ zugeordnet ist.

  4. Einreichen oder selbst zahlen

    Privatversicherte und Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung ein, Selbstzahler begleichen sie direkt.

Sie sind sich nicht sicher, wie Ihr Tarif greift? Fragen Sie im Zweifel vor dem Termin bei Ihrer Versicherung nach, welche Leistungen Ihr Tarif abdeckt. Wir sagen Ihnen gern vorab, welche Leistungen wir voraussichtlich erbringen werden, damit Sie das klären können.

Termin

Offene Fragen? Rufen Sie uns an.

Unser Team am Empfang beantwortet gerne Ihre Fragen – telefonisch Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, freitags von 8.30 bis 13 Uhr.

+49 40 76752835 Termin anfragen
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